Foto: ismagilov

Seit Februar diesen Jahres gibt es eine neue Regelung des Bundesfinanzministeriums. In dieser wird aufgrund der angestrebten Digitalisierung die steuerliche Nutzungsdauer von Computerhard- und software von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt.

 

Was heißt das?

Die Änderung bewirkt, dass man rückwirkend seit dem 01.01.2021 Anschaffungen zur Digitalisierung sofort vollständig abschreiben kann und die bisherige 800€-Grenze hinfällig wird. Auch der Restwert davor angeschaffter Güter gehört dazu. Außerdem sind auch Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in der Regelung enthalten, also eigene Geräte, die aber für betriebliche Prozesse notwendig sind.

Natürlich werden in der Regelung die Geräte und Software konkret definiert. Grob kann man allerdings sagen, sie gilt für:

  • Alle Geräte einer PC-Anlage und ihre Peripherie, wie z. B. eine Maus
  • Alle Betriebssoftware zur Datenverarbeitung

 

Falls du also darüber nachdenkst dir ein elektronisches Gerät oder eine neue Software zuzulegen, wäre nun dafür ein guter Zeitpunkt. So startest du als Sparfuchs beim Thema Digitalisierung richtig durch und minderst deine Steuerlast.